was jetzt wichtig ist

Bis wann gilt die Mehrwertsteuerreduzierung? Wo kann ich finanzielle Unterstützung anfragen? Die aktuelle Situation bringt viele Fragen mit sich, die wir auf dieser Seite beantworten wollen. Wir behalten für Sie den Überblick und informieren über neue Regelungen und Informationen, die für die Gastronomie wichtig sind. 

Pflicht von Mehrweg-lösungen

Eine vom Bundeskabinett auf den Weg gebrachte Änderung des Verpackungsgesetzes sieht vor, dass Gastronomie-Betriebe ab dem Jahre 2023 Mehrwegbehälter für ihre Produkte zum Mitnehmen anbieten müssen. Bereits vergangenen November hatte der Bundesrat der Verordnung zum Verbot bestimmter Einwegkunststoffprodukte zugestimmt. Sie soll am 3. Juli 2021 in Kraft treten.

mehrwertsteuerreduzierung wird verlängert

Der Koalitionsausschuss hat sich darauf geeinigt, den reduzierten Mehrwertsteuersatz für die Gastronomie über den Sommer 2021 hinaus bis zu Ende des Jahres 2022 zu verlängern. Für Speisen in Restaurants und Cafés wird demnach bis Ende 2022 weiter ein verringerter Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent gelten. Ursprünglich war die Regelung bis Ende Juni 2021 befristet.  

überbrückungshilfen beantragen

Um die Auswirkung des Lockdowns abzumildern, stellen der Bund und die Länder eine außerordentliche Wirtschaftshilfe zur Verfügung – gerichtet an alle Unternehmen, die von der Schließungsverordnung unmittelbar betroffen sind. Zudem ist ab sofort das Portal zur Antragsstellung der Novemberhilfen (Abschlagszahlung) freigeschaltet.    

Wir sind für sie da

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