Pflicht von Mehrweg-lösungen
Eine vom Bundeskabinett auf den Weg gebrachte Änderung des Verpackungsgesetzes sieht vor, dass Gastronomie-Betriebe ab dem Jahre 2023 Mehrwegbehälter für ihre Produkte zum Mitnehmen anbieten müssen. Bereits vergangenen November hatte der Bundesrat der Verordnung zum Verbot bestimmter Einwegkunststoffprodukte zugestimmt. Sie soll am 3. Juli 2021 in Kraft treten.